Vorstand
Der Vorstand
Der Vorstand des Uckermärkischen Geschichtsvereins zu Prenzlau e. V. setzt sich entsprechend seiner Satzung (§ 6) wie folgt zusammen:
- dem Vorsitzenden,
- dem Stellvertreter des Vorsitzenden,
- dem Schatzmeister,
- dem Schriftführer und
- den Beisitzern, deren Zahl die Hauptversammlung festlegt.
Entsprechend dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 26 BGB) gehören zum Vorstand:
- der Vorsitzende,
- der Stellvertreter des Vorsitzenden und
- der Schatzmeister.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt [§ 7 der Satzung], sie entscheidet auch über die Abwahl und Entlastung des Vorstandes [§ 8 der Satzung].
Am 20.04.2024 wurde auf der Jahreshauptversammlung (JHV) folgender Vorstand gewählt: